Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen

21. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Heinsberg hat die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Somit ist die Gefährdungsstufe 1 des §15a Absatz II der Coronaschutzverordnung erreicht und wurde durch Allgemeinverfügung vom Kreis Heinsberg festgestellt.

Für den Sport bedeutet dies konkret, dass alle Zuschauer von Sportveranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im freien durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder nicht.

Wir vom SV „Schwarz-Weiß“ Schwanenberg 1931 e.V. bitten Sie daher eingehend, sich an diese Regel ohne Aufforderung zu halten und zu den Besuchen unseres Sportplatzes eine Maske zu tragen.

Bleiben Sie Gesund!

Der Vorstand.